Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Vita Specialized Translators S.L. – Steuer-ID-Nr. ESB42549592, mit Geschäftsanschrift Calle Elda 12, 9.º P18, 03560 El Campello, Alicante (Spanien), eingetragen im Handelsregister von Alicante, Band 4092, Seite 123, Abteilung 8, Blattnummer 158240, Eintragung 1, E-Mail info@specializedtranslators.com und Telefonnummer (+34) 689 659 118, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Alessandra Vita, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gelten jedoch die Bedingungen des Angebots, das Vita Specialized Translators S.L. dem Auftraggeber übermittelt.

Vertretungsmacht

Angebote sind unmittelbar von Vita Specialized Translators S.L. und einer vom Auftraggeber bevollmächtigten Vertretung zu unterzeichnen, die berechtigt ist, die betreffende Dienstleistung zu bestätigen und deren Kosten zu übernehmen.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer wird in jedem Angebot angegeben. Nach Ablauf dieser Frist ist Vita Specialized Translators S.L. nicht zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet. Möchte der Auftraggeber die Dienstleistung danach bestätigen, übermittelt Vita Specialized Translators S.L. ein neues Angebot mit den dann geltenden aktualisierten Bedingungen.

Annahme von Angeboten und Bestätigung von Dienstleistungen

Vita Specialized Translators S.L. betrachtet folgende Angebote als angenommen: 1) Angebote, die vom Auftraggeber oder einer bevollmächtigten Vertretung ordnungsgemäß unterzeichnet wurden, während der Zahlungseingang noch aussteht; 2) Angebote, für die die Zahlung ordnungsgemäß eingegangen ist oder ein Zahlungsnachweis vorgelegt wurde, auch wenn das Angebot nicht unterzeichnet zurückgesandt wurde. Mit der Zahlung nimmt der Auftraggeber die im Angebot festgelegten Bedingungen sowie die in diesem Dokument aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, selbst wenn er Vita Specialized Translators S.L. keine unterzeichnete Ausfertigung des betreffenden Angebots zurückgesandt hat.

Stammkunden

Für Stammkunden wird am Monatsende gemäß den zu Beginn der Geschäftsbeziehung vereinbarten Bedingungen eine Sammelrechnung über sämtliche im betreffenden Monat erbrachten Dienstleistungen ausgestellt. Daher ist es nicht erforderlich, für jeden Auftrag ein Angebot auszustellen und eine Vorauszahlung zu überweisen.

Verzugszinsen

Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, werden Verzugszinsen für Dienstleistungen, für die keine Vorauszahlung erforderlich ist, gemäß den Bestimmungen des spanischen Gesetzes Nr. 3 vom 29. Dezember 2004 berechnet.

Rechnungen per Post

Verlangt der Auftraggeber den Ausdruck und Postversand der Rechnungen, wird folgender Zuschlag berechnet: 15 € (+ 21 % MwSt., sofern anwendbar) für jede innerhalb Spaniens versandte Rechnung und 25 € (+ 21 % MwSt., sofern anwendbar) für jede ins Ausland versandte Rechnung. Wird keine Vorauszahlung verlangt, ist die Rechnung innerhalb der darin angegebenen Frist zu begleichen, die mit der Ausstellung in elektronischer Form beginnt. Die Zahlungsfrist beginnt keinesfalls erst mit dem Erhalt oder der internen Bearbeitung der per Post versandten Papierrechnung durch den Auftraggeber.

Haftungsbeschränkung

Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die gesamte Haftung von Vita Specialized Translators S.L. aus oder im Zusammenhang mit einer Dienstleistung, unabhängig davon, ob sie vertraglich, außervertraglich (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig begründet ist, auf den Gesamtbetrag der Vergütung beschränkt, die der Auftraggeber tatsächlich für die konkrete Dienstleistung gezahlt hat, aus der der Anspruch entstanden ist.

Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren, die sich aus der Auslegung, Durchführung, Erfüllung oder Beendigung des Vertrags ergeben, unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen spanischen Gerichte. In jedem Fall findet spanisches Recht Anwendung.

Dolmetschen vor Ort

Anfrage und Angebot

Bei jeder Anfrage legt Vita Specialized Translators S.L. gemeinsam mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse die am besten geeignete Leistungsart fest. Anschließend erhält der Auftraggeber ein konkretes Angebot für die vereinbarte Dolmetschart (z. B. Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- oder Verhandlungsdolmetschen), die Sprachkombination und die vom Auftraggeber angegebene Dauer.

Dauer

Überschreitet die Dauer der Dienstleistung den ursprünglichen Zeitplan des Auftraggebers, wird ein Zuschlag berechnet, der im jeweiligen Angebot angegeben wird. Überschreitet die Dauer einen halben Tag, wird standardmäßig der Tagessatz berechnet; danach fallen zusätzliche Stunden an.

Die Dauer der Dienstleistung wird von der vom Auftraggeber festgelegten Einsatzzeit der Dolmetscher bis zum Ende des Dolmetscheinsatzes an diesem Tag berechnet und umfasst somit sämtliche Pausen (z. B. Kaffee-, Mittag- oder Abendessenpausen). Dauert die Veranstaltung länger als angeboten und teilt der Auftraggeber den Dolmetschern nicht ausdrücklich mit, dass ihr Einsatz beendet ist, gilt stillschweigend als vereinbart, dass sie bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung an diesem Tag weiterdolmetschen sollen. Der Auftraggeber erklärt sich daher bereit, alle gemäß Angebot anfallenden Zuschläge zu zahlen.

Technische Ausstattung

Sofern der Auftraggeber dies nicht verlangt oder es nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist, umfasst die Erbringung von Dolmetschleistungen keinerlei technische Ausstattung (schalldichte Simultandolmetschkabinen, Kopfhörer, Empfänger, Mikrofone usw.).

Aufbau und Positionierung der Dolmetschkabinen

Die Simultandolmetschtechnik, insbesondere die Kabinen, wird einen Tag vor der Besprechung aufgebaut. Damit der Aufbau ordnungsgemäß erfolgen kann, stellt der Auftraggeber sicher, dass der Konferenzraum hierfür vier Stunden lang frei bleibt und alle erforderlichen Voraussetzungen für den Aufbau erfüllt.

Die Position der Kabinen wird zwischen dem Auftraggeber und Vita Specialized Translators S.L. beziehungsweise dem von dem Unternehmen mit dem Aufbau beauftragten Tontechnikunternehmen vereinbart. Es werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um den Dolmetschern direkte Sicht auf den Raum und die Redner zu ermöglichen.

Bildschirme in den Kabinen

Werden audiovisuelle Inhalte auf einer Leinwand projiziert, die für die Dolmetscher zu weit entfernt ist, empfiehlt sich die Installation eines Bildschirms in der Dolmetschkabine, damit die Inhalte gut zu sehen sind. Alternativ sind zumindest alle zu projizierenden Folien oder Inhalte vorab bereitzustellen.

Ein Bildschirm in der Kabine ist jedoch eine unabdingbare Voraussetzung, wenn die Kabine nicht mit direkter Sicht im selben Raum wie die Veranstaltung aufgestellt werden kann. Diese Ausstattung verursacht zusätzliche Kosten, die möglicherweise nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind und später mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Empfänger

Vita Specialized Translators S.L. ist weder für die Ausgabe der Kopfhörer an die Teilnehmer noch für deren Einsammlung am Ende der Veranstaltung verantwortlich. Der Auftraggeber sollte von den Teilnehmern zudem verlangen, im Austausch gegen die Kopfhörer einen Ausweis oder ein vergleichbares Dokument zu hinterlegen, da er die Kosten jedes verlorenen Geräts (etwa 250 €) trägt.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann Vita Specialized Translators S.L. die Ausgabe und Einsammlung der Kopfhörer jedoch in das Angebot aufnehmen.

Schäden an der Ausstattung

Stellt Vita Specialized Translators S.L. technische Ausstattung bereit, verpflichtet sich der Auftraggeber, verlorene Geräte zu ersetzen und die Kosten sämtlicher während der Veranstaltung verursachten Schäden an der technischen Ausstattung (Kopfhörer, Empfänger, Mikrofone usw.) zu tragen.

Tagegelder und Reisekosten

Liegt der Einsatzort in einer anderen Stadt als dem Wohnort der Dolmetscher, führt Vita Specialized Translators S.L. im Angebot die Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten auf. Bucht und bezahlt der Auftraggeber die Unterkunft der Dolmetscher direkt, ist mindestens ein Drei-Sterne-Hotel einschließlich Frühstück bereitzustellen.

Während der Veranstaltung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Dolmetschern am Veranstaltungsort ein Mittag- oder Abendessen anzubieten, es sei denn, die dafür vorgesehene Pause beträgt weniger als eineinhalb Stunden. In diesem Fall fallen Tagegelder an.

Fordert der Auftraggeber die Dolmetscher auf, am Essen teilzunehmen, um die Gespräche der Redner zu dolmetschen, trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten.

Unterlagen

Damit die Dolmetscher ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können, muss der Auftraggeber Vita Specialized Translators S.L. innerhalb der im Angebot festgelegten Frist umfassende Unterlagen bereitstellen.

Werden die Unterlagen nicht fristgerecht bereitgestellt, berechnet Vita Specialized Translators S.L. auf der entsprechenden Rechnung einen Zuschlag auf das Dolmetschhonorar, um den zusätzlichen Vorbereitungsaufwand der Dolmetscher vor der Veranstaltung teilweise auszugleichen. Vita Specialized Translators S.L. übernimmt jedoch keine Verantwortung, wenn die erbrachte Dienstleistung aus diesem Grund nicht die höchstmögliche Qualität erreicht.

Videos

Bitte beachten Sie, dass audiovisuelle Inhalte nur gedolmetscht werden, wenn sie zuvor innerhalb der für die Übermittlung der Unterlagen festgelegten Frist bereitgestellt wurden.

Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, damit die Dolmetscher ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können. Andernfalls dürfen die Dolmetscher die Arbeit verweigern, bis diese Bedingungen erfüllt sind. Da solche Umstände außerhalb ihrer Kontrolle liegen, begründen sie keine teilweise oder vollständige Erstattung des Dolmetschhonorars. Insbesondere müssen die Dolmetscher die Redner einwandfrei und ohne Hintergrundgeräusche hören können. Werden technische Mittel eingesetzt (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen, Ferndolmetschen usw.), müssen Ton- und Bildqualität einwandfrei und störungsfrei sein.

Verlesen schriftlicher Inhalte

Der Auftraggeber informiert alle Redner darüber, dass sie in gemäßigtem Tempo sprechen müssen, damit ihre Beiträge gedolmetscht werden können. Lesen Redner schriftliche Inhalte vor, müssen diese den Dolmetschern innerhalb der für die Unterlagen geltenden Frist vorab bereitgestellt werden. Dennoch ist das Lesetempo zu begrenzen; grundsätzlich sollte das Vorlesen schriftlicher Inhalte möglichst vermieden werden, damit die Dolmetscher die Botschaft bestmöglich übertragen können.

Aufgaben der Dolmetscher

Zu den Aufgaben der Dolmetscher gehört nicht die Übersetzung schriftlicher Texte. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, die mündlichen Beiträge der Veranstaltung in der angefragten und vereinbarten Sprachkombination und Sprachrichtung zu dolmetschen. Schriftliche Übersetzungen werden gesondert angeboten.

Vertraulichkeit

Die Dolmetscher unterliegen hinsichtlich der bereitgestellten Unterlagen und der Informationen, von denen sie während der Veranstaltung Kenntnis erlangen, strengster beruflicher Verschwiegenheit. Die Simultandolmetschtechnik darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. nicht zweckfremd verwendet werden. Die Dolmetscher organisieren ihre eigene Arbeit nach fachlichem Ermessen.

Aufzeichnung und Streaming

Die Verdolmetschung darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. weder im Radio, Fernsehen, Internet oder über andere Kanäle übertragen noch aufgezeichnet werden, auch nicht durch Zuhörer. Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums an der Verdolmetschung stehen Vita Specialized Translators S.L. zu. Jede Aufzeichnung und jedes Streaming ist zuschlagspflichtig und muss von beiden Parteien schriftlich angefragt und vereinbart werden.

Auswahl der Dolmetscher

Vita Specialized Translators S.L. ist berechtigt, die ursprünglich für einen Dolmetscheinsatz vorgesehenen Dolmetscher aus praktischen Gründen der internen Unternehmensorganisation durch gleichermaßen qualifizierte Dolmetscher zu ersetzen. Ein solcher Austausch führt zu keiner Änderung des vom Auftraggeber angenommenen Angebots.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt – hierzu zählen Verkehrsstreiks oder vergleichbare Ereignisse, äußerst widrige Wetterbedingungen, Terroranschläge, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder sonstige Umstände, die die Fähigkeit des Unternehmens oder der Dolmetscher zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung offenkundig beeinträchtigen – informiert Vita Specialized Translators S.L. den Auftraggeber so schnell wie möglich. Können ein oder mehrere Dolmetscher die Dienstleistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht erbringen, gilt dies als höhere Gewalt. Die Verantwortung von Vita Specialized Translators S.L. beschränkt sich darauf, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um einen neuen Dolmetscher als Ersatz zu finden und zu beauftragen. Vita Specialized Translators S.L. haftet weder für die Folgen der Nichterbringung durch den betreffenden Dolmetscher noch für Verzögerungen infolge höherer Gewalt.

Storniert der Auftraggeber die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, gelten die Bestimmungen der im Angebot aufgeführten Stornoklausel.

Stornierung der Dienstleistung

Jedes Angebot enthält konkrete Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Frist, werden standardmäßig 100 % des Honorars berechnet. Grund hierfür ist, dass die Dolmetscher den Termin freihalten, andere ihnen für denselben Tag angebotene Aufträge ablehnen und sich zusätzlich in die Veranstaltungsunterlagen einarbeiten müssen. Vita Specialized Translators S.L. erstattet dem Auftraggeber jedoch erstattungsfähige oder noch nicht angefallene Beträge für Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten.

Teilstornierung

Möchte der Auftraggeber nur einen Teil der Dienstleistung stornieren – z. B. eine der angefragten Sprachkombinationen oder die technische Ausstattung –, gelten die im Angebot angegebenen Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird daher der für die betreffende Position geltende Prozentsatz berechnet.

Änderungen der Leistungsbedingungen

Jede wesentliche Änderung der zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen kann als Stornierung der Dienstleistung (siehe vorstehenden Abschnitt) und als Anfrage einer neuen Dienstleistung gelten.

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

  • Änderung der Termine: Erfolgt sie nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarten Tage angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers können die neuen Einsatztage in einem gesonderten zusätzlichen Angebot aufgeführt werden.
  • Änderung der Sprachkombination (z. B. wird ein vereinbartes Simultandolmetschen Englisch–Französisch in Englisch–Portugiesisch geändert) oder Änderung der Sprachrichtung (z. B. wird nach Vereinbarung eines Simultandolmetschens aus dem Englischen ins Deutsche stattdessen eine Verdolmetschung aus dem Deutschen ins Englische angefragt): Erfolgt die Änderung nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarte Sprachkombination oder Sprachrichtung angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die neue Sprachkombination oder Sprachrichtung in einem gesonderten zusätzlichen Angebot aufgeführt werden.
  • Änderung des Veranstaltungsorts (Stadt/Land): Erfolgt sie nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarte Stadt angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt Vita Specialized Translators S.L. nach Mitteilung der Änderung des Veranstaltungsorts so schnell wie möglich ein neues Angebot.
  • Änderung der Dolmetschart: Sollen die Dolmetscher ohne vorherige Ankündigung in einer anderen als der im Angebot angegebenen Dolmetschart arbeiten (z. B. wird ein Simultaneinsatz aufgrund technischer Probleme oder logistischer Änderungen zu einem Konsekutiveinsatz), muss Vita Specialized Translators S.L. diese Änderung genehmigen, nachdem geprüft wurde, ob weiterhin angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen, und nachdem ein etwaiger Zuschlag mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Kann die Dienstleistung nicht unter angemessenen Bedingungen erbracht werden, gilt dies entweder als höhere Gewalt (bei technischen oder vergleichbaren Ursachen) oder als Stornierung durch den Auftraggeber. Die jeweils einschlägigen Bedingungen finden entsprechend Anwendung.
Ferndolmetschen

Anfrage und Angebot

Bei jeder Anfrage legt Vita Specialized Translators S.L. gemeinsam mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse die am besten geeignete Leistungsart fest. Anschließend erhält der Auftraggeber ein konkretes Angebot für die vereinbarte Dolmetschart (z. B. Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- oder Verhandlungsdolmetschen), die Sprachkombination und die vom Auftraggeber angegebene Dauer.

Dauer

Überschreitet die Dauer der Dienstleistung den ursprünglichen Zeitplan des Auftraggebers, wird ein Zuschlag berechnet, der im jeweiligen Angebot angegeben wird. Überschreitet die Dauer einen halben Tag, wird standardmäßig der Tagessatz berechnet; danach fallen zusätzliche Stunden an.

Die Dauer der Dienstleistung wird von der vom Auftraggeber festgelegten Einsatzzeit der Dolmetscher bis zum Ende des Dolmetscheinsatzes an diesem Tag berechnet und umfasst somit sämtliche Pausen (z. B. Kaffee-, Mittag- oder Abendessenpausen). Dauert die Veranstaltung länger als angeboten und teilt der Auftraggeber den Dolmetschern nicht ausdrücklich mit, dass ihr Einsatz beendet ist, gilt stillschweigend als vereinbart, dass sie bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung an diesem Tag weiterdolmetschen sollen. Der Auftraggeber erklärt sich daher bereit, alle gemäß Angebot anfallenden Zuschläge zu zahlen.

Verbindliche Anforderungen für alle Redner

Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer im Voraus darüber, dass jeder, der während der Remote-Besprechung oder -Veranstaltung das Wort ergreifen möchte, folgende Anforderungen erfüllen muss:

  • Stets Headsets verwenden, idealerweise mit USB-Anschluss und Geräuschunterdrückung. Andernfalls ist mit schlechter Tonqualität zu rechnen (siehe Abschnitt „Technische Probleme“).
  • Über einen Computer (KEIN Tablet oder Mobiltelefon) mit einer schnellen kabelgebundenen Internetverbindung an der Besprechung teilnehmen. Die Verwendung eines Tablets oder Mobiltelefons führt voraussichtlich zu schlechter Ton- und/oder Bildqualität (siehe Abschnitt „Technische Probleme“).
  • Das Mikrofon stummschalten, solange sie nicht sprechen.
  • Die Kamera einschalten und beim Sprechen direkt hineinblicken.
  • In einer geräuschfreien Umgebung sprechen.
  • Den Dolmetschern alle vorgesehenen Videos sowie Unterlagen zu vorbereiteten Redebeiträgen vorab bereitstellen.
  • In gemäßigtem Tempo sprechen und schriftlich vorbereitete Reden nicht lediglich vorlesen.

Technische Ausstattung

Sofern der Auftraggeber dies nicht verlangt und es nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist, umfasst die Ferndolmetschleistung weder technische Ausstattung noch eine Onlineplattform beziehungsweise einen Dolmetschhub für die Durchführung der Besprechung.

Arbeitsbedingungen

Bei Ferndolmetschleistungen müssen Ton- und Bildqualität einwandfrei sein – ohne Hintergrundgeräusche, Latenz oder sonstige Störungen –, damit möglichst dieselben Arbeitsbedingungen wie bei einem Vor-Ort-Einsatz gewährleistet werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, damit die Dolmetscher ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können. Dazu müssen alle Redner die vorstehenden technischen Anforderungen erfüllen und eine geeignete Remote- beziehungsweise Hybridlösung eingerichtet werden.

Technischer Test vor der Veranstaltung

Um technische Probleme bei der Nutzung einer Onlineplattform oder eines Hubs möglichst zu vermeiden, empfiehlt Vita Specialized Translators S.L., an einem von der Veranstaltung getrennten Tag einen technischen Test mit den Dolmetschern, dem Auftraggeber, den AV-Technikern und gegebenenfalls dem Plattformpersonal durchzuführen.

Dieser Test muss ausdrücklich schriftlich angefragt werden, damit Vita Specialized Translators S.L. ihn mit dem Team organisieren kann. Die für den Test aufgewendete Zeit wird standardmäßig gemäß dem entsprechenden Angebot vergütet.

Technische Probleme

Die Dolmetscher dürfen die Arbeit verweigern, bis angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen, beispielsweise wenn Ton- oder Bildqualität aus ihrer Sicht unzureichend ist. In diesem Fall weisen sie etwa mit „unverständlich“ oder „nicht sichtbar“ auf das Problem hin und unterbrechen das Dolmetschen so lange wie erforderlich.

Da solche Umstände außerhalb ihrer Kontrolle liegen, begründen sie keine teilweise oder vollständige Erstattung des Dolmetschhonorars.

Jede durch technische Probleme verursachte Verzögerung gilt als tatsächliche Arbeitszeit. Muss die Konferenz aus diesen Gründen letztlich verschoben werden, ist die ursprünglich geplante Dienstleistung vollständig an Vita Specialized Translators S.L. zu bezahlen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird für den neuen Termin ein neues Angebot erstellt.

Stellt Vita Specialized Translators S.L. die Onlineplattform oder den Dolmetschhub für die Ferndolmetschleistung bereit, haftet das Unternehmen nicht für technische Probleme im Zusammenhang mit dieser Plattform beziehungsweise diesem Hub. Ein solches Ereignis gilt als höhere Gewalt; das Honorar der Dolmetscher ist dennoch vollständig zu entrichten.

Technische Probleme bei nur einem Dolmetscher

Obwohl bei jeder Art von Ferneinsatz mit Simultandolmetschen stets zwei Dolmetscher empfehlenswert sind, kann bei einer sehr kurzen Dienstleistung von etwa 30 Minuten ausnahmsweise ein einziger Dolmetscher eingesetzt werden, sofern Vita Specialized Translators S.L. dies für die konkrete Situation als angemessen erachtet. In diesem Fall erkennt der Auftraggeber jedoch die Risiken eines Einzeldolmetschers an und akzeptiert sie, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch wegen fehlender technischer Redundanz. Treten daher aufseiten des Dolmetschers technische Probleme auf – etwa ein Ausfall der Internetverbindung oder ein allgemeiner Stromausfall –, haftet Vita Specialized Translators S.L. weder für daraus entstehende Verzögerungen noch dafür, dass die Dolmetschleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann. Solche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle von Vita Specialized Translators S.L.; die Dienstleistung ist dennoch vollständig zu bezahlen.

Schadenersatz bei akustischem Schock

Erleidet ein Dolmetscher von Vita Specialized Translators S.L. einen akustischen Schock, weil Redner die vorstehenden technischen Anforderungen nicht einhalten, haftet der Auftraggeber; Vita Specialized Translators S.L. behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

Aufzeichnung und Streaming

Die Verdolmetschung darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. weder im Radio, Fernsehen, Internet oder über andere Kanäle übertragen noch aufgezeichnet werden, auch nicht durch Zuhörer. Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums an der Verdolmetschung stehen Vita Specialized Translators S.L. zu. Jede Aufzeichnung und jedes Streaming ist zuschlagspflichtig und muss von beiden Parteien schriftlich angefragt und vereinbart werden.

Haftungsausschluss bei Aufzeichnungen

Die über Audio und Video bereitgestellte Verdolmetschung dient ausschließlich der Erleichterung der Kommunikation und stellt keine authentische Aufzeichnung der Veranstaltung dar. Der Auftraggeber muss daher in der gedolmetschten Fassung des Videos einen entsprechenden Haftungsausschluss anzeigen. Eine Transkription der Verdolmetschung – auch nicht zur Untertitelung – darf nur erstellt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Vita Specialized Translators S.L. vereinbart wurde.

Stornierung

Jedes Angebot enthält konkrete Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Frist, werden standardmäßig 100 % des Honorars berechnet. Grund hierfür ist, dass die Dolmetscher den Termin freihalten, andere ihnen für denselben Tag angebotene Aufträge ablehnen und sich zusätzlich in die Veranstaltungsunterlagen einarbeiten müssen. Vita Specialized Translators S.L. erstattet dem Auftraggeber jedoch erstattungsfähige oder noch nicht angefallene Beträge für Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten.

Teilstornierung

Möchte der Auftraggeber nur einen Teil der Dienstleistung stornieren – z. B. eine der angefragten Sprachkombinationen oder die technische Lösung (Plattform/Hub) –, gelten die im Angebot angegebenen Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird daher der für die betreffende Position geltende Prozentsatz berechnet.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt – hierzu zählen Verkehrsstreiks oder vergleichbare Ereignisse, äußerst widrige Wetterbedingungen, Terroranschläge, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, technische Probleme während eines Ferndolmetscheinsatzes oder sonstige Umstände, die die Fähigkeit des Unternehmens oder der Dolmetscher zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung offenkundig beeinträchtigen – informiert Vita Specialized Translators S.L. den Auftraggeber so schnell wie möglich. Können ein oder mehrere Dolmetscher die Dienstleistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht erbringen, gilt dies als höhere Gewalt. Die Verantwortung von Vita Specialized Translators S.L. beschränkt sich darauf, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um einen neuen Dolmetscher als Ersatz zu finden und zu beauftragen. Vita Specialized Translators S.L. haftet weder für die Folgen der Nichterbringung durch den betreffenden Dolmetscher noch für Verzögerungen infolge höherer Gewalt.

Storniert der Auftraggeber die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, gelten die Bestimmungen der im Angebot aufgeführten Stornoklausel.

Stellt Vita Specialized Translators S.L. die Onlineplattform oder den Dolmetschhub für die Ferndolmetschleistung bereit, haftet das Unternehmen nicht für technische Probleme im Zusammenhang mit dieser Plattform beziehungsweise diesem Hub. Ein solches Ereignis gilt als höhere Gewalt; das Honorar der Dolmetscher ist dennoch vollständig zu entrichten.

Unterlagen

Damit die Dolmetscher ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können, muss der Auftraggeber Vita Specialized Translators S.L. innerhalb der im Angebot festgelegten Frist umfassende Unterlagen bereitstellen.

Werden die Unterlagen nicht fristgerecht bereitgestellt, berechnet Vita Specialized Translators S.L. auf der entsprechenden Rechnung einen Zuschlag auf das Dolmetschhonorar, um den zusätzlichen Vorbereitungsaufwand der Dolmetscher vor der Veranstaltung teilweise auszugleichen. Vita Specialized Translators S.L. übernimmt jedoch keine Verantwortung, wenn die erbrachte Dienstleistung aus diesem Grund nicht die höchstmögliche Qualität erreicht.

Videos

Bitte beachten Sie, dass audiovisuelle Inhalte nur gedolmetscht werden, wenn sie zuvor innerhalb der für die Übermittlung der Unterlagen festgelegten Frist bereitgestellt wurden.

Verlesen schriftlicher Inhalte

Der Auftraggeber informiert alle Redner darüber, dass sie in gemäßigtem Tempo sprechen müssen, damit ihre Beiträge gedolmetscht werden können. Lesen Redner schriftliche Inhalte vor, müssen diese den Dolmetschern innerhalb der für die Unterlagen geltenden Frist vorab bereitgestellt werden. Dennoch ist das Lesetempo zu begrenzen; grundsätzlich sollte das Vorlesen schriftlicher Inhalte möglichst vermieden werden, damit die Dolmetscher die Botschaft bestmöglich übertragen können.

Auswahl der Dolmetscher

Vita Specialized Translators S.L. ist berechtigt, die ursprünglich für einen Dolmetscheinsatz vorgesehenen Dolmetscher aus praktischen Gründen der internen Unternehmensorganisation durch gleichermaßen qualifizierte Dolmetscher zu ersetzen. Ein solcher Austausch führt zu keiner Änderung des vom Auftraggeber angenommenen Angebots.

Aufgaben der Dolmetscher

Zu den Aufgaben der Dolmetscher gehört nicht die Übersetzung schriftlicher Texte. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, die mündlichen Beiträge der Veranstaltung in der angefragten und vereinbarten Sprachkombination und Sprachrichtung zu dolmetschen. Schriftliche Übersetzungen werden gesondert angeboten.

Vertraulichkeit

Die Dolmetscher unterliegen hinsichtlich der bereitgestellten Unterlagen und der Informationen, von denen sie während der Veranstaltung Kenntnis erlangen, strengster beruflicher Verschwiegenheit. Die Simultandolmetschtechnik darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. nicht zweckfremd verwendet werden. Die Dolmetscher organisieren ihre eigene Arbeit nach fachlichem Ermessen.

Änderungen der Leistungsbedingungen

Jede wesentliche Änderung der zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen kann als Stornierung der Dienstleistung (siehe vorstehenden Abschnitt) und als Anfrage einer neuen Dienstleistung gelten.

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

  • Änderung der Termine: Erfolgt sie nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarten Tage angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers können die neuen Einsatztage in einem gesonderten zusätzlichen Angebot aufgeführt werden.
  • Änderung der Sprachkombination (z. B. wird ein vereinbartes Simultandolmetschen Englisch–Französisch in Englisch–Portugiesisch geändert) oder Änderung der Sprachrichtung (z. B. wird nach Vereinbarung eines Simultandolmetschens aus dem Englischen ins Deutsche stattdessen eine Verdolmetschung aus dem Deutschen ins Englische angefragt): Erfolgt die Änderung nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarte Sprachkombination oder Sprachrichtung angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die neue Sprachkombination oder Sprachrichtung in einem gesonderten zusätzlichen Angebot aufgeführt werden.
  • Änderung des Hub-Standorts (Stadt/Land), sofern anwendbar: Erfolgt sie nach Ablauf einer etwaigen kostenfreien Stornierungsfrist, wird standardmäßig der Gesamtbetrag der für die ursprünglich vereinbarte Stadt angebotenen Dienstleistung berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt Vita Specialized Translators S.L. nach Mitteilung der Änderung des Standorts so schnell wie möglich ein neues Angebot.
  • Änderung der Dolmetschart: Sollen die Dolmetscher ohne vorherige Ankündigung in einer anderen als der im Angebot angegebenen Dolmetschart arbeiten (z. B. wird ein Simultaneinsatz aufgrund technischer Probleme oder logistischer Änderungen zu einem Konsekutiveinsatz), muss Vita Specialized Translators S.L. diese Änderung genehmigen, nachdem geprüft wurde, ob weiterhin angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen, und nachdem ein etwaiger Zuschlag mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Kann die Dienstleistung nicht unter angemessenen Bedingungen erbracht werden, gilt dies entweder als höhere Gewalt (bei technischen oder vergleichbaren Ursachen) oder als Stornierung durch den Auftraggeber. Die jeweils einschlägigen Bedingungen finden entsprechend Anwendung.

Tagegelder und Reisekosten

Wird die Dienstleistung von einem Hub in einer anderen Stadt als dem Wohnort der Dolmetscher erbracht, führt Vita Specialized Translators S.L. im Angebot die Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten auf. Bucht und bezahlt der Auftraggeber die Unterkunft der Dolmetscher direkt, ist mindestens ein Drei-Sterne-Hotel einschließlich Frühstück bereitzustellen.

 

Übersetzung, Korrekturlesen, Revision, Transkreation und DTP-Leistungen

Liefertermin

Vita Specialized Translators S.L. gibt im Angebot den mit dem Auftraggeber vereinbarten Liefertermin an. Wünscht der Auftraggeber nach Annahme des Angebots einen früheren Liefertermin und kann das Team von Vita Specialized Translators S.L. diesem Wunsch entsprechen, wird ihm der entsprechende Zuschlag mitgeteilt. Nach seiner Zustimmung wird die Übersetzung zum neu vereinbarten Termin geliefert.

Format und Desktop-Publishing-Layout

Um die Kosten zu begrenzen und eine Anpassung des Layouts des übersetzten Dokuments zu vermeiden, sollte der Auftraggeber Vita Specialized Translators S.L. die Dokumente in einem bearbeitbaren Format (z. B. Word) bereitstellen. Ist dies nicht möglich, wird ein jeweils festgelegter Zuschlag auf das Standardhonorar berechnet.

Die Übersetzung wird üblicherweise in einem bearbeitbaren Format (z. B. Word) oder im selben Format wie die vom Auftraggeber bereitgestellte Datei (z. B. PPT) geliefert.

Bei PDF-Texten ist die Beibehaltung des korrekten Layouts normalerweise nicht möglich, da die Textlänge je nach Sprache variiert. In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten: Der Auftraggeber kann eine zusätzliche Desktop-Publishing-Leistung (DTP) anfragen, deren Kosten im Einzelfall angegeben werden; andernfalls liefert Vita Specialized Translators S.L. einen unformatierten Text, üblicherweise als Word-Datei, dessen Layout der Auftraggeber anschließend anderweitig erstellen lässt.

Terminologie

Möchte der Auftraggeber, dass bestimmte Begriffe in den Übersetzungen beibehalten werden, muss Vita Specialized Translators S.L. bei Bestätigung der Dienstleistung ein Glossar erhalten.

Informiert der Auftraggeber Vita Specialized Translators S.L. erst nach Lieferung der Übersetzung darüber und verlangt dann terminologische Änderungen, gilt dies als Änderung und ist daher zuschlagspflichtig (siehe folgenden Abschnitt).

Änderungen

Jede Änderung, die der Auftraggeber nach Annahme des Angebots verlangt – z. B. Änderungen an den Ausgangsdokumenten, Wünsche nach bestimmten Begriffen ohne vorherigen Hinweis, zusätzliche DTP-Leistungen, eine Änderung der Frist usw. –, ist zuschlagspflichtig. Die Höhe wird für jeden Einzelfall angegeben; vor der Ausführung ist daher die Bestätigung des Auftraggebers erforderlich.

Auch Wünsche aufgrund stilistischer Präferenzen gelten als Änderung, sofern sie auf subjektiven Auffassungen und nicht auf objektiven sprachlichen Fehlern beruhen.

Stornierung der Dienstleistung

Wird die Dienstleistung nach Annahme des Angebots storniert, zahlt der Auftraggeber standardmäßig 100 % des angebotenen Honorars, sofern die im Angebot enthaltene Stornoklausel nichts anderes bestimmt.

Beglaubigte/beeidigte Übersetzungen

Bei beglaubigten beziehungsweise beeidigten Übersetzungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, sich über die konkreten Anforderungen der Behörde zu informieren, bei der die Übersetzung vorgelegt wird.

Vita Specialized Translators S.L. übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Echtheit der zur beglaubigten beziehungsweise beeidigten Übersetzung eingereichten Dokumente.

Darüber hinaus haftet Vita Specialized Translators S.L. weder für Lieferverzögerungen durch den Kurierdienst noch für sonstige außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, etwa den Verlust der übersetzten Dokumente. Organisiert Vita Specialized Translators S.L. den Postversand im Auftrag des Auftraggebers, setzt sich das Unternehmen mit dem Kurierdienst in Verbindung, um das Problem möglichst günstig für den Auftraggeber zu lösen. Bei Verlust der übersetzten Dokumente trägt der Auftraggeber jedoch die im Einzelfall angegebene Gebühr für die erneute Durchführung der erforderlichen Verfahren. Zur Vermeidung von Nachteilen wird dem Auftraggeber empfohlen, eine Versandversicherung abzuschließen.

Eigentum an Übersetzungsspeichern und Terminologiedatenbanken

Die Übersetzer von Vita Specialized Translators S.L. verwenden CAT-Tools (computerunterstützte Übersetzung) mit Übersetzungsspeichern und Terminologiedatenbanken, um terminologische Konsistenz und hochwertige Übersetzungen zu gewährleisten. Auch wenn die übersetzten Texte nach Bezahlung der Dienstleistung dem Auftraggeber gehören, bleiben alle vom Unternehmen und seinen Übersetzern erstellten und verwalteten Übersetzungsspeicher und Terminologiedatenbanken ausschließlich geistiges Eigentum von Vita Specialized Translators S.L.