Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Vita Specialized Translators S.L. – Steuernummer ESB42549592, Geschäftsanschrift Calle Elda 12, 9.º P18, 03560 El Campello, Alicante (Spanien), eingetragen im Handelsregister von Alicante, Band 4092, Seite 123, Abteilung 8, Blatt 158240, Eintragung 1, E-Mail info@specializedtranslators.com, vertreten durch die Geschäftsführerin Alessandra Vita – unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen jedoch die Bedingungen des Angebots vor, das Vita Specialized Translators S.L. dem Kunden übermittelt.

Vertretungsbefugnis

Angebote sind unmittelbar von Vita Specialized Translators S.L. und einer vom Kunden bevollmächtigten Person zu unterzeichnen, die zur Bestätigung der betreffenden Leistung und zur Übernahme der entsprechenden Kosten befugt ist.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsfrist wird im jeweiligen Angebot angegeben. Nach deren Ablauf ist Vita Specialized Translators S.L. nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet. Möchte der Kunde die Leistung danach bestätigen, übermittelt Vita Specialized Translators S.L. ein neues Angebot mit den dann geltenden Bedingungen.

Annahme von Angeboten und Bestätigung von Leistungen

Vita Specialized Translators S.L. betrachtet Angebote in folgenden Fällen als angenommen: 1) Das Angebot wurde vom Kunden oder einer bevollmächtigten Person ordnungsgemäß unterzeichnet, während der Zahlungsnachweis noch aussteht; 2) die Zahlung ist ordnungsgemäß eingegangen oder ein Zahlungsnachweis wurde vorgelegt, auch wenn das Angebot nicht unterzeichnet zurückgesandt wurde. Mit der Zahlung werden die im Angebot genannten Bedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dokuments angenommen, selbst wenn der Kunde Vita Specialized Translators S.L. keine unterzeichnete Ausfertigung des betreffenden Angebots zurückgesandt hat.

Stammkunden

Stammkunden erhalten am Monatsende eine Sammelrechnung über sämtliche im betreffenden Monat erbrachten Leistungen gemäß den zu Beginn der Geschäftsbeziehung vereinbarten Bedingungen. Für einzelne Aufträge sind daher weder ein gesondertes Angebot noch eine Vorauszahlung erforderlich.

Verzugszinsen

Bei Leistungen ohne Vorauszahlung werden Verzugszinsen gemäß dem spanischen Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember erhoben, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Rechnungsversand per Post

Wünscht der Kunde gedruckte Rechnungen per Post, wird pro Rechnung ein Zuschlag von 60 € für den Versand innerhalb Spaniens bzw. 75 € für den Versand ins Ausland berechnet, jeweils zuzüglich 21 % Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Ist keine Vorauszahlung vorgesehen, ist die Rechnung innerhalb der darauf angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Diese beginnt mit der elektronischen Rechnungsstellung. Der Zugang oder die interne Bearbeitung der per Post versandten Papierrechnung setzt unter keinen Umständen eine neue Zahlungsfrist in Gang.

Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung von Vita Specialized Translators S.L. aus oder im Zusammenhang mit einer Leistung – gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung einschließlich Fahrlässigkeit oder aus anderem Rechtsgrund – auf die vom Kunden an Vita Specialized Translators S.L. tatsächlich gezahlten Honorare für die konkrete Leistung beschränkt, aus der sich der Anspruch ergibt.

Gerichtsstand

Streitigkeiten aus der Auslegung, Durchführung, Erfüllung oder Beendigung des Vertrags werden vor den zuständigen spanischen Gerichten entschieden. In jedem Fall gilt spanisches Recht.

Dolmetschen vor Ort

Leistungsanfrage und Angebot

Bei jeder Leistungsanfrage ermittelt Vita Specialized Translators S.L. gemeinsam mit dem Kunden anhand seiner Bedürfnisse die geeignete Dolmetschform. Anschließend erhält der Kunde ein konkretes Angebot für die vereinbarte Form, beispielsweise Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- oder Gesprächsdolmetschen, die Sprachkombination und die vom Kunden angegebene Dauer.

Dauer

Überschreitet die Leistung den ursprünglich vom Kunden vorgesehenen Zeitrahmen, fällt ein Zuschlag an, der im jeweiligen Angebot festgelegt wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Überschreitung eines halben Tages der volle Tagessatz berechnet; darüber hinaus werden Überstunden berechnet.

Die Einsatzdauer beginnt mit dem vom Kunden festgelegten Bereitstellungszeitpunkt des Dolmetschteams und endet mit dem Abschluss der Dolmetschleistungen am jeweiligen Tag. Sämtliche Pausen, beispielsweise Kaffee-, Mittags- oder Abendessenpausen, zählen mit. Dauert die Veranstaltung länger als im Angebot vorgesehen und entlässt der Kunde das Dolmetschteam nicht ausdrücklich aus dem Einsatz, wird stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leistungen bis zum offiziellen Veranstaltungsende an diesem Tag fortgesetzt werden sollen. Der Kunde verpflichtet sich daher zur Zahlung der gemäß Angebot anfallenden Zuschläge.

Technische Ausstattung

Sofern vom Kunden nicht angefordert oder im Angebot ausdrücklich angegeben, umfasst die Dolmetschleistung keinerlei technische Ausstattung, etwa schallgedämmte Simultandolmetschkabinen, Kopfhörer, Empfänger oder Mikrofone.

Aufbau und Positionierung der Dolmetschkabinen

Die Simultandolmetschanlage, insbesondere die Kabinen, wird einen Tag vor der Veranstaltung aufgebaut. Der Kunde stellt sicher, dass der Konferenzraum für den Aufbau vier Stunden lang frei bleibt und sämtliche Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Aufbau erfüllt.

Die Position der Kabinen wird zwischen dem Kunden und Vita Specialized Translators S.L. bzw. dem von ihr mit dem Aufbau beauftragten Tontechnikunternehmen abgestimmt. Es wird alles Zumutbare unternommen, damit das Dolmetschteam direkte Sicht auf den Raum und die Vortragenden hat.

Bildschirme in den Kabinen

Werden audiovisuelle Inhalte auf einem Bildschirm gezeigt, den das Dolmetschteam aufgrund der Entfernung nicht ausreichend erkennen kann, empfiehlt sich ein Bildschirm in der Dolmetschkabine. Zumindest sind sämtliche Folien oder sonstigen projizierten Inhalte vorab bereitzustellen.

Kann die Kabine nicht im Veranstaltungsraum mit direkter Sicht auf das Geschehen aufgestellt werden, ist ein Bildschirm in der Kabine jedoch eine unabdingbare Voraussetzung. Diese Ausstattung verursacht zusätzliche Kosten, die möglicherweise im ursprünglichen Angebot noch nicht berücksichtigt sind und nachträglich mit dem Kunden vereinbart werden müssen.

Empfänger

Vita Specialized Translators S.L. ist weder für die Ausgabe der Kopfhörer an die Teilnehmenden noch für deren Rücknahme am Veranstaltungsende verantwortlich. Der Kunde sollte bei der Ausgabe einen Ausweis oder ein vergleichbares Dokument als Pfand verlangen, da er die Kosten für jedes verlorene Gerät in Höhe von etwa 250 € trägt.

Auf Wunsch des Kunden kann Vita Specialized Translators S.L. die Ausgabe und Rücknahme der Kopfhörer jedoch in das Angebot aufnehmen.

Schäden an der Ausstattung

Stellt Vita Specialized Translators S.L. technische Ausstattung bereit, verpflichtet sich der Kunde, verlorene Geräte zu ersetzen und die Kosten sämtlicher während der Veranstaltung verursachten Schäden an der Ausstattung, etwa Kopfhörern, Empfängern oder Mikrofonen, zu tragen.

Tagegelder und Reisekosten

Findet die Leistung in einer anderen Stadt als dem Wohnort des Dolmetschteams statt, führt Vita Specialized Translators S.L. die Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten im Angebot auf. Bucht und bezahlt der Kunde die Unterkunft unmittelbar, ist mindestens ein Drei-Sterne-Hotel einschließlich Frühstück bereitzustellen.

Der Kunde ist während der Veranstaltung nicht verpflichtet, dem Dolmetschteam vor Ort Mittag- oder Abendessen anzubieten, sofern die Essenspause mindestens eineinhalb Stunden beträgt. In diesem Fall werden Tagegelder berechnet.

Bittet der Kunde das Dolmetschteam, an einem Essen teilzunehmen, um die Gespräche zu dolmetschen, trägt er die entsprechenden Kosten.

Unterlagen

Damit sich das Dolmetschteam angemessen vorbereiten und seine Aufgaben erfüllen kann, muss der Kunde Vita Specialized Translators S.L. innerhalb der im Angebot festgelegten Frist umfassende Unterlagen zur Verfügung stellen.

Werden die Unterlagen nicht fristgerecht bereitgestellt, erhebt Vita Specialized Translators S.L. auf der entsprechenden Rechnung einen Zuschlag zum Dolmetschhonorar, um den zusätzlichen Vorbereitungsaufwand vor der Veranstaltung teilweise auszugleichen. Vita Specialized Translators S.L. übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn die Leistung aus diesem Grund nicht von höchster Qualität ist.

Videos

Audiovisuelle Inhalte werden nur gedolmetscht, wenn sie innerhalb der für die Bereitstellung der Unterlagen festgelegten Frist vorab übermittelt wurden.

Arbeitsbedingungen

Der Kunde muss geeignete Arbeitsbedingungen gewährleisten, damit das Dolmetschteam seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Andernfalls behält sich das Team vor, die Arbeit bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen abzulehnen. Da solche Umstände außerhalb seines Einflussbereichs liegen, begründen sie keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Honorars. Insbesondere muss das Dolmetschteam die Vortragenden einwandfrei und ohne Hintergrundgeräusche hören können. Werden technische Kommunikationsmittel eingesetzt, etwa Videokonferenzen, Telefondolmetschen oder Ferndolmetschen, müssen Ton und Bild einwandfrei und frei von Störungen sein.

Ablesen schriftlicher Beiträge

Der Kunde weist sämtliche Vortragenden darauf hin, dass sie in gemäßigtem Tempo sprechen müssen, damit ihre Beiträge gedolmetscht werden können. Werden schriftliche Texte vorgelesen, müssen diese dem Dolmetschteam vorab innerhalb der für Unterlagen festgelegten Frist bereitgestellt werden. Auch dann ist ein gemäßigtes Lesetempo erforderlich. Grundsätzlich empfiehlt es sich, möglichst wenig abzulesen, damit das Dolmetschteam die Botschaft bestmöglich vermitteln kann.

Aufgaben des Dolmetschteams

Die Übersetzung schriftlicher Texte gehört nicht zu den Aufgaben des Dolmetschteams. Seine Aufgabe ist die Verdolmetschung der mündlichen Beiträge der Veranstaltung, ausschließlich in der angefragten und vereinbarten Sprachkombination und Dolmetschrichtung. Schriftliche Übersetzungen werden gesondert angeboten.

Vertraulichkeit

Das Dolmetschteam unterliegt hinsichtlich der übermittelten Unterlagen und aller während der Veranstaltung bekannt werdenden Informationen strengster beruflicher Verschwiegenheit. Die Simultandolmetschanlage darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. nicht zweckfremd verwendet werden. Das Dolmetschteam organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich.

Aufzeichnung und Streaming

Ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. darf die Verdolmetschung weder im Radio, Fernsehen, Internet oder über andere Kanäle übertragen noch aufgezeichnet werden, auch nicht durch Zuhörende. Die Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Verdolmetschung liegen bei Vita Specialized Translators S.L. Aufzeichnung und Streaming sind zuschlagspflichtig und müssen von beiden Parteien schriftlich angefragt und vereinbart werden.

Auswahl des Dolmetschteams

Vita Specialized Translators S.L. ist berechtigt, ursprünglich für einen Auftrag vorgesehene Dolmetscher aus praktischen Gründen der internen Organisation durch gleichermaßen qualifizierte Fachkräfte zu ersetzen. Das vom Kunden angenommene Angebot bleibt dadurch unverändert.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt informiert Vita Specialized Translators S.L. den Kunden so bald wie möglich. Dazu zählen unter anderem Verkehrsstreiks und vergleichbare Ereignisse, extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen sowie andere Umstände, die die Fähigkeit des Unternehmens oder des Dolmetschteams zur Erbringung der angebotenen Leistung nachweislich beeinträchtigen. Auch der Ausfall eines oder mehrerer Dolmetscher aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod gilt als höhere Gewalt. Die Verantwortung von Vita Specialized Translators S.L. beschränkt sich darauf, alle zumutbaren Mittel einzusetzen, um geeigneten Ersatz zu finden und einzusetzen. Vita Specialized Translators S.L. haftet weder für die Folgen des Ausfalls noch für Verzögerungen infolge höherer Gewalt.

Storniert der Kunde die Leistung aufgrund höherer Gewalt, gelten die im Angebot festgelegten Stornierungsbedingungen.

Stornierung der Leistung

Jedes Angebot enthält konkrete Stornierungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden bei einer Stornierung nach Ablauf der im Angebot festgelegten Frist 100 % des Honorars berechnet. Dies liegt daran, dass das Dolmetschteam seine Verfügbarkeit reserviert, andere Aufträge für denselben Termin ablehnen muss und sich anhand der Veranstaltungsunterlagen vorbereitet. Vita Specialized Translators S.L. erstattet dem Kunden jedoch Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten, soweit diese erstattungsfähig oder noch nicht angefallen sind.

Teilstornierung

Möchte der Kunde nur einen Teil der Leistung stornieren, beispielsweise eine Sprachkombination oder die technische Ausstattung, gelten die im Angebot festgelegten Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird der jeweils geltende Prozentsatz für die betreffende Angebotsposition berechnet.

Änderungen der Leistungsbedingungen

Wesentliche Änderungen der zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen können als Stornierung der Leistung gemäß dem vorstehenden Abschnitt und als Anfrage für eine neue Leistung behandelt werden.

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

  • Änderungen der Termine: Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für die ursprünglich vereinbarten Tage berechnet. Auf Wunsch des Kunden kann für die neuen Termine ein gesondertes zusätzliches Angebot erstellt werden.
  • Änderungen der Sprachkombination (beispielsweise von Englisch–Französisch zu Englisch–Portugiesisch bei einem vereinbarten Simultandolmetscheinsatz) oder der Dolmetschrichtung (beispielsweise von Englisch–Deutsch zu Deutsch–Englisch): Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für die ursprünglich vereinbarte Sprachkombination oder Dolmetschrichtung berechnet. Auf Wunsch des Kunden kann für die neue Kombination oder Richtung ein gesondertes zusätzliches Angebot erstellt werden.
  • Änderungen des Veranstaltungsorts (Stadt/Land): Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für den ursprünglich vereinbarten Ort berechnet. Auf Wunsch des Kunden erstellt Vita Specialized Translators S.L. ein neues Angebot, sobald die Ortsänderung mitgeteilt wurde.
  • Änderungen der Dolmetschform: Soll ohne vorherige Mitteilung in einer anderen als der angebotenen Form gedolmetscht werden, beispielsweise konsekutiv statt simultan aufgrund technischer Probleme oder logistischer Änderungen, muss Vita Specialized Translators S.L. dieser Änderung zustimmen. Zuvor wird geprüft, ob weiterhin angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen, und ein gegebenenfalls anfallender Zuschlag wird mit dem Kunden vereinbart. Kann die Leistung nicht unter geeigneten Bedingungen erbracht werden, gilt dies entweder als höhere Gewalt, sofern technische oder vergleichbare Gründe vorliegen, oder als Stornierung durch den Kunden. Es gelten die entsprechenden Bedingungen.
Ferndolmetschen

Leistungsanfrage und Angebot

Bei jeder Leistungsanfrage ermittelt Vita Specialized Translators S.L. gemeinsam mit dem Kunden anhand seiner Bedürfnisse die geeignete Dolmetschform. Anschließend erhält der Kunde ein konkretes Angebot für die vereinbarte Form, beispielsweise Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- oder Gesprächsdolmetschen, die Sprachkombination und die vom Kunden angegebene Dauer.

Dauer

Überschreitet die Leistung den ursprünglich vom Kunden vorgesehenen Zeitrahmen, fällt ein Zuschlag an, der im jeweiligen Angebot festgelegt wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Überschreitung eines halben Tages der volle Tagessatz berechnet; darüber hinaus werden Überstunden berechnet.

Die Einsatzdauer beginnt mit dem vom Kunden festgelegten Bereitstellungszeitpunkt des Dolmetschteams und endet mit dem Abschluss der Dolmetschleistungen am jeweiligen Tag. Sämtliche Pausen, beispielsweise Kaffee-, Mittags- oder Abendessenpausen, zählen mit. Dauert die Veranstaltung länger als im Angebot vorgesehen und entlässt der Kunde das Dolmetschteam nicht ausdrücklich aus dem Einsatz, wird stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leistungen bis zum offiziellen Veranstaltungsende an diesem Tag fortgesetzt werden sollen. Der Kunde verpflichtet sich daher zur Zahlung der gemäß Angebot anfallenden Zuschläge.

Verbindliche Anforderungen an alle Vortragenden

Der Kunde informiert die Teilnehmenden vorab darüber, dass alle, die während der Onlinebesprechung oder -veranstaltung sprechen möchten, folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Verwenden Sie stets ein Headset, idealerweise mit USB-Anschluss und Geräuschunterdrückung. Andernfalls ist mit eingeschränkter Tonqualität zu rechnen; siehe Abschnitt „Technische Probleme“.
  • Nehmen Sie über einen Computer (NICHT über ein Tablet oder Telefon) mit einer schnellen kabelgebundenen Internetverbindung teil. Die Verwendung eines Tablets oder Telefons führt voraussichtlich zu eingeschränkter Ton- und/oder Bildqualität; siehe Abschnitt „Technische Probleme“.
  • Schalten Sie Ihr Mikrofon stumm, wenn Sie nicht sprechen.
  • Aktivieren Sie beim Sprechen Ihre Kamera und schauen Sie direkt hinein.
  • Sprechen Sie aus einer Umgebung ohne störende Geräusche.
  • Senden Sie dem Dolmetschteam alle Videos, die Sie zeigen möchten, und Unterlagen zu vorbereiteten Redebeiträgen im Voraus.
  • Sprechen Sie in gemäßigtem Tempo und vermeiden Sie das bloße Ablesen schriftlicher Beiträge.

Technische Ausstattung

Sofern vom Kunden nicht angefordert und im Angebot ausdrücklich angegeben, umfasst die Ferndolmetschleistung weder technische Ausstattung für den Kunden noch die Bereitstellung einer Onlineplattform oder eines Dolmetschhubs zur Durchführung der Veranstaltung.

Arbeitsbedingungen

Beim Ferndolmetschen müssen Ton und Bild einwandfrei sein, ohne Hintergrundgeräusche, Verzögerungen oder Störungen, um möglichst vergleichbare Arbeitsbedingungen wie bei einem Einsatz vor Ort zu schaffen.

Der Kunde muss geeignete Arbeitsbedingungen gewährleisten, indem sämtliche Vortragenden die oben genannten technischen Anforderungen einhalten und eine geeignete Online- oder Hybridlösung bereitgestellt wird.

Technikprobe vor der Veranstaltung

Um technische Probleme bei der Nutzung einer Onlineplattform oder eines Hubs möglichst zu begrenzen, empfiehlt Vita Specialized Translators S.L. eine Technikprobe an einem anderen Tag als dem Veranstaltungstag. Daran sollten das Dolmetschteam, der Kunde, das Technikteam und gegebenenfalls das Plattformpersonal teilnehmen.

Die Probe muss ausdrücklich schriftlich angefragt werden, damit Vita Specialized Translators S.L. sie mit ihrem Team organisieren kann. Die dafür aufgewendete Zeit wird grundsätzlich gemäß dem entsprechenden Angebot vergütet.

Technische Probleme

Das Dolmetschteam behält sich vor, die Arbeit abzulehnen, bis geeignete Bedingungen vorliegen, etwa wenn die Ton- oder Bildqualität aus seiner Sicht nicht ausreicht. In diesem Fall weist es beispielsweise mit „nicht hörbar“ oder „nicht sichtbar“ auf das Problem hin und unterbricht die Verdolmetschung so lange wie nötig.

Da solche Umstände außerhalb seines Einflussbereichs liegen, begründen sie keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Honorars.

Verzögerungen durch technische Probleme gelten als Arbeitszeit. Muss die Konferenz aus solchen Gründen auf einen anderen Termin verlegt werden, ist die ursprünglich vereinbarte Leistung vollständig an Vita Specialized Translators S.L. zu bezahlen. Auf Wunsch des Kunden wird für den neuen Termin ein neues Angebot erstellt.

Organisiert Vita Specialized Translators S.L. die Onlineplattform oder den Dolmetschhub für den Kunden, haftet sie nicht für technische Probleme dieser Plattform oder dieses Hubs. Solche Ereignisse gelten als höhere Gewalt; das Dolmetschteam erhält weiterhin das volle Honorar.

Technische Probleme bei Einsatz eines einzelnen Dolmetschers

Obwohl für jeden Ferneinsatz im Simultandolmetschen grundsätzlich zwei Dolmetscher empfohlen werden, kann bei einem sehr kurzen Einsatz von etwa 30 Minuten ausnahmsweise ein einzelner Dolmetscher eingesetzt werden, sofern Vita Specialized Translators S.L. dies im konkreten Fall für angemessen hält. Der Kunde erkennt die damit verbundenen Risiken an und akzeptiert sie, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der fehlenden technischen Redundanz. Treten aufseiten des Dolmetschers technische Probleme auf, beispielsweise Störungen der Internetverbindung oder ein allgemeiner Stromausfall, haftet Vita Specialized Translators S.L. daher in keinem Fall für daraus entstehende Verzögerungen oder für die vollständige oder teilweise Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Solche Ereignisse gelten als außerhalb des Einflussbereichs von Vita Specialized Translators S.L. liegend; die Leistung bleibt vollständig zahlbar.

Schadensersatz bei akustischem Schock

Erleidet ein Dolmetscher von Vita Specialized Translators S.L. einen akustischen Schock, weil Vortragende die oben genannten technischen Anforderungen nicht einhalten, haftet der Kunde. Vita Specialized Translators S.L. behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Aufzeichnung und Streaming

Ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. darf die Verdolmetschung weder im Radio, Fernsehen, Internet oder über andere Kanäle übertragen noch aufgezeichnet werden, auch nicht durch Zuhörende. Die Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Verdolmetschung liegen bei Vita Specialized Translators S.L. Aufzeichnung und Streaming sind zuschlagspflichtig und müssen von beiden Parteien schriftlich angefragt und vereinbart werden.

Hinweis bei Aufzeichnungen

Die über Ton und Bild übertragene Verdolmetschung dient ausschließlich der Verständigung und stellt keine authentische Aufzeichnung der Veranstaltung dar. Deshalb muss der Kunde die verdolmetschte Videoversion mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Eine Transkription der Verdolmetschung, auch zur Untertitelung, ist nur zulässig, wenn dies mit Vita Specialized Translators S.L. ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Stornierung

Jedes Angebot enthält konkrete Stornierungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden bei einer Stornierung nach Ablauf der im Angebot festgelegten Frist 100 % des Honorars berechnet. Dies liegt daran, dass das Dolmetschteam seine Verfügbarkeit reserviert, andere Aufträge für denselben Termin ablehnen muss und sich anhand der Veranstaltungsunterlagen vorbereitet. Vita Specialized Translators S.L. erstattet dem Kunden jedoch Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten, soweit diese erstattungsfähig oder noch nicht angefallen sind.

Teilstornierung

Möchte der Kunde nur einen Teil der Leistung stornieren, beispielsweise eine Sprachkombination oder die technische Lösung in Form einer Plattform oder eines Hubs, gelten die im Angebot festgelegten Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Stornierung nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird der jeweils geltende Prozentsatz für die betreffende Angebotsposition berechnet.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt informiert Vita Specialized Translators S.L. den Kunden so bald wie möglich. Dazu zählen unter anderem Verkehrsstreiks und vergleichbare Ereignisse, extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, technische Probleme bei einem Ferndolmetscheinsatz sowie andere Umstände, die die Fähigkeit des Unternehmens oder des Dolmetschteams zur Erbringung der angebotenen Leistung nachweislich beeinträchtigen. Auch der Ausfall eines oder mehrerer Dolmetscher aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod gilt als höhere Gewalt. Die Verantwortung von Vita Specialized Translators S.L. beschränkt sich darauf, alle zumutbaren Mittel einzusetzen, um geeigneten Ersatz zu finden und einzusetzen. Vita Specialized Translators S.L. haftet weder für die Folgen des Ausfalls noch für Verzögerungen infolge höherer Gewalt.

Storniert der Kunde die Leistung aufgrund höherer Gewalt, gelten die im Angebot festgelegten Stornierungsbedingungen.

Organisiert Vita Specialized Translators S.L. die Onlineplattform oder den Dolmetschhub für den Kunden, haftet sie nicht für technische Probleme dieser Plattform oder dieses Hubs. Solche Ereignisse gelten als höhere Gewalt; das Dolmetschteam erhält weiterhin das volle Honorar.

Unterlagen

Damit sich das Dolmetschteam angemessen vorbereiten und seine Aufgaben erfüllen kann, muss der Kunde Vita Specialized Translators S.L. innerhalb der im Angebot festgelegten Frist umfassende Unterlagen zur Verfügung stellen.

Werden die Unterlagen nicht fristgerecht bereitgestellt, erhebt Vita Specialized Translators S.L. auf der entsprechenden Rechnung einen Zuschlag zum Dolmetschhonorar, um den zusätzlichen Vorbereitungsaufwand vor der Veranstaltung teilweise auszugleichen. Vita Specialized Translators S.L. übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn die Leistung aus diesem Grund nicht von höchster Qualität ist.

Videos

Audiovisuelle Inhalte werden nur gedolmetscht, wenn sie innerhalb der für die Bereitstellung der Unterlagen festgelegten Frist vorab übermittelt wurden.

Ablesen schriftlicher Beiträge

Der Kunde weist sämtliche Vortragenden darauf hin, dass sie in gemäßigtem Tempo sprechen müssen, damit ihre Beiträge gedolmetscht werden können. Werden schriftliche Texte vorgelesen, müssen diese dem Dolmetschteam vorab innerhalb der für Unterlagen festgelegten Frist bereitgestellt werden. Auch dann ist ein gemäßigtes Lesetempo erforderlich. Grundsätzlich empfiehlt es sich, möglichst wenig abzulesen, damit das Dolmetschteam die Botschaft bestmöglich vermitteln kann.

Auswahl des Dolmetschteams

Vita Specialized Translators S.L. ist berechtigt, ursprünglich für einen Auftrag vorgesehene Dolmetscher aus praktischen Gründen der internen Organisation durch gleichermaßen qualifizierte Fachkräfte zu ersetzen. Das vom Kunden angenommene Angebot bleibt dadurch unverändert.

Aufgaben des Dolmetschteams

Die Übersetzung schriftlicher Texte gehört nicht zu den Aufgaben des Dolmetschteams. Seine Aufgabe ist die Verdolmetschung der mündlichen Beiträge der Veranstaltung, ausschließlich in der angefragten und vereinbarten Sprachkombination und Dolmetschrichtung. Schriftliche Übersetzungen werden gesondert angeboten.

Vertraulichkeit

Das Dolmetschteam unterliegt hinsichtlich der übermittelten Unterlagen und aller während der Veranstaltung bekannt werdenden Informationen strengster beruflicher Verschwiegenheit. Die Simultandolmetschanlage darf ohne vorherige Zustimmung von Vita Specialized Translators S.L. nicht zweckfremd verwendet werden. Das Dolmetschteam organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich.

Änderungen der Leistungsbedingungen

Wesentliche Änderungen der zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen können als Stornierung der Leistung gemäß dem vorstehenden Abschnitt und als Anfrage für eine neue Leistung behandelt werden.

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere:

  • Änderungen der Termine: Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für die ursprünglich vereinbarten Tage berechnet. Auf Wunsch des Kunden kann für die neuen Termine ein gesondertes zusätzliches Angebot erstellt werden.
  • Änderungen der Sprachkombination (beispielsweise von Englisch–Französisch zu Englisch–Portugiesisch bei einem vereinbarten Simultandolmetscheinsatz) oder der Dolmetschrichtung (beispielsweise von Englisch–Deutsch zu Deutsch–Englisch): Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für die ursprünglich vereinbarte Sprachkombination oder Dolmetschrichtung berechnet. Auf Wunsch des Kunden kann für die neue Kombination oder Richtung ein gesondertes zusätzliches Angebot erstellt werden.
  • Änderungen des Hub-Standorts (Stadt/Land), sofern anwendbar: Erfolgen sie nach Ablauf einer gegebenenfalls vorgesehenen kostenfreien Stornierungsfrist, wird grundsätzlich der volle angebotene Betrag für den ursprünglich vereinbarten Ort berechnet. Auf Wunsch des Kunden erstellt Vita Specialized Translators S.L. ein neues Angebot, sobald die Ortsänderung mitgeteilt wurde.
  • Änderungen der Dolmetschform: Soll ohne vorherige Mitteilung in einer anderen als der angebotenen Form gedolmetscht werden, beispielsweise konsekutiv statt simultan aufgrund technischer Probleme oder logistischer Änderungen, muss Vita Specialized Translators S.L. dieser Änderung zustimmen. Zuvor wird geprüft, ob weiterhin angemessene Arbeitsbedingungen vorliegen, und ein gegebenenfalls anfallender Zuschlag wird mit dem Kunden vereinbart. Kann die Leistung nicht unter geeigneten Bedingungen erbracht werden, gilt dies entweder als höhere Gewalt, sofern technische oder vergleichbare Gründe vorliegen, oder als Stornierung durch den Kunden. Es gelten die entsprechenden Bedingungen.

Tagegelder und Reisekosten

Erfolgt die Leistung aus einem Hub in einer anderen Stadt als dem Wohnort des Dolmetschteams, führt Vita Specialized Translators S.L. die Tagegelder sowie Reise- und Übernachtungskosten im Angebot auf. Bucht und bezahlt der Kunde die Unterkunft unmittelbar, ist mindestens ein Drei-Sterne-Hotel einschließlich Frühstück bereitzustellen.

 

Übersetzung, Korrektorat, Revision, Transkreation und Desktop-Publishing

Liefertermin

Vita Specialized Translators S.L. nennt im Angebot den mit dem Kunden vereinbarten Liefertermin. Wünscht der Kunde nach Annahme des Angebots einen früheren Termin und kann das Team von Vita Specialized Translators S.L. diesen einhalten, wird ihm der entsprechende Zuschlag mitgeteilt. Nach seiner Zustimmung wird die Übersetzung zum neu vereinbarten Termin geliefert.

Format und Layout

Um Kosten zu begrenzen und eine Neugestaltung des Layouts zu vermeiden, sollte der Kunde Vita Specialized Translators S.L. Dokumente in bearbeitbaren Formaten, beispielsweise Word, übermitteln. Ist dies nicht möglich, wird ein im Einzelfall festgelegter Zuschlag zum Standardhonorar erhoben.

Die Übersetzung wird üblicherweise in einem bearbeitbaren Format, beispielsweise Word, oder im Format der Ausgangsdatei, beispielsweise PPT, geliefert.

Bei PDF-Dateien lässt sich das ursprüngliche Layout in der Regel nicht unverändert beibehalten, da die Textlänge je nach Sprache variiert. In diesem Fall kann der Kunde zusätzliche Desktop-Publishing-Leistungen (DTP) beauftragen, deren Kosten im Einzelfall festgelegt werden. Andernfalls liefert Vita Specialized Translators S.L. einen unformatierten Text, üblicherweise als Word-Datei, und der Kunde kümmert sich anschließend um das Layout.

Terminologie

Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Begriffe in der Übersetzung, muss er Vita Specialized Translators S.L. bei Auftragsbestätigung ein Glossar bereitstellen.

Teilt der Kunde entsprechende Wünsche erst nach Lieferung der Übersetzung mit und verlangt Terminologieänderungen, gilt dies als kostenpflichtige Änderung; siehe folgenden Abschnitt.

Änderungen

Änderungswünsche des Kunden nach Annahme des Angebots, beispielsweise Änderungen an den Ausgangsdokumenten, nachträgliche Vorgaben zur Terminologie, zusätzliche DTP-Leistungen oder eine Änderung des Liefertermins, führen zu einem im Einzelfall festgelegten Zuschlag. Vor der Umsetzung ist deshalb die Zustimmung des Kunden erforderlich.

Auch Wünsche aufgrund stilistischer Vorlieben gelten als Änderungen, sofern sie auf subjektiven Präferenzen und nicht auf objektiven sprachlichen Fehlern beruhen.

Stornierung der Leistung

Wird die Leistung nach Annahme des Angebots storniert, zahlt der Kunde grundsätzlich 100 % des angebotenen Honorars, sofern die Stornierungsklausel des Angebots nichts anderes vorsieht.

Beglaubigte Übersetzungen

Bei beglaubigten Übersetzungen ist der Kunde dafür verantwortlich, die konkreten Anforderungen der Stelle zu erfragen, bei der die Übersetzung eingereicht wird.

Vita Specialized Translators S.L. übernimmt keine Verantwortung für den Wahrheitsgehalt oder die Echtheit der zur beglaubigten Übersetzung übermittelten Dokumente.

Vita Specialized Translators S.L. haftet ferner nicht für Verzögerungen beim Kurier- oder Postversand oder für andere außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, etwa den Verlust übersetzter Dokumente. Organisiert Vita Specialized Translators S.L. den Versand im Auftrag des Kunden, setzt sich das Unternehmen mit dem Versanddienstleister in Verbindung, um eine möglichst günstige Lösung für den Kunden zu erreichen. Gehen übersetzte Dokumente verloren, trägt der Kunde jedoch die im Einzelfall festgelegten Kosten für die erneute Durchführung der erforderlichen Schritte. Zur Vermeidung von Nachteilen wird der Abschluss einer Transportversicherung empfohlen.

Eigentum an Übersetzungsspeichern und Terminologiedatenbanken

Die Übersetzer von Vita Specialized Translators S.L. nutzen Werkzeuge für computergestützte Übersetzung (CAT-Tools) mit Übersetzungsspeichern und Terminologiedatenbanken, um terminologische Konsistenz und hohe Übersetzungsqualität sicherzustellen. Obwohl die übersetzten Texte nach Bezahlung der Leistung dem Kunden gehören, sind sämtliche vom Unternehmen und seinen Übersetzern erstellten und gepflegten Übersetzungsspeicher und Terminologiedatenbanken ausschließlich geistiges Eigentum von Vita Specialized Translators S.L.

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